AGB
der Stripagentur www.partystrip-berlin.de
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Tänzerinnen und Tänzern für Veranstaltungen und Shows jeglicher Art.
§ 2 Einverständniserklärung
Der Auftraggeber / Veranstalter ist damit einverstanden, dass seine Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) durch die Agentur elektronisch gespeichert werden. Die Daten sowie die Texte, die uns elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz.
§ 3 Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung, Auftragsstornierung
- 3.1. Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich.
- 3.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung beider Vertragsparteien und ist um Missverständnisse zu vermeiden nach der Verhandlung über eine Veranstaltung von beiden Vertragsparteien schriftlich (per E-Mail, Brief oder SMS) zu übermitteln.
- 3.3. Diese Auftragsbestätigung sollte folgendes enthalten. Das Veranstaltungsdatum, die Veranstaltungszeit, den Veranstaltungsort (genaue Anschrift), die Höhe des Honorars und die Anzahl der gebuchten Tänzerinnen und Tänzer gegebenenfalls mit Künstlernamen.
- 3.4. Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragsstornierung bis maximal 48 Stunden vor Antritt des Auftrages möglich ist, ohne dass eine Ausfallgage fällig wird.
- 3.5. Beide Vertragsparteien vereinbaren weiterhin, dass bei Stornierung eines Auftrages unter 48 Stunden bis Antritt des Auftrages eine Ausfallgage in Höhe von 50% zu berechnen ist und die Ausfallgage innerhalb von 7 Tagen nach Stornierung des Auftrages auf die Bankverbindung der Agentur zu überweisen ist. Ausnahme: „Höhere Gewalt“
§ 4 Vom Auftraggeber / Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen
- 4.1. Die von der Agentur vermittelten Tänzerinnen und Tänzer erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
- 4.2. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich den vermittelten Tänzerinnen und Tänzern eine geeignete Umkleidemöglichkeit (im Winter wenn möglich beheizt) zur Verfügung zu stellen.
- 4.3. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Tänzerinnen und Tänzer während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen.
- 4.4 Ist es dem Auftraggeber / Veranstalter nicht möglich die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ist die Agentur berechtigt kostenpflichtig eine Sicherheitsperson / Firma dafür zu beauftragen.
§ 5 Preise, Bezahlung, Zahlungsbedingungen
- 5.1. Die Preise gestalteten sich je nach Veranstaltung, Tänzer/in, Aufwand der Show und des Showkostüms. Diese werden bei der Auftragsbesprechung festgesetzt und sind mit der Auftragsbestätigung bindend. Fahrtkosten sind in den verhandelten Preisen enthalten. Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Euro.
- 5.2. Die Bezahlung hat entweder in Bar vor Ort an die jeweiligen Tänzerinnen und Tänzer zu erfolgen oder durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf die Bankverbindung der Agentur.
- 5.3. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die Agentur das Recht der Mahnung und gegebenenfalls das Einschalten eines Inkassounternehmens vor.
§ 6 Jugendschutz
Für den Jugendschutz hat der Auftraggeber / Veranstalter sorge zu tragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Shows und Darbietungen der Tänzerinnen und Tänzer einen erotischen Charakter haben. Ob Personen unter 18 Jahren der Eintritt zur Veranstaltung gewährt wird, liegt im Ermessen des Auftraggebers / Veranstalters. Eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher ausgeschlossen.
§ 7 GEMA-Gebühren
GEMA-Gebühren für öffentliche Veranstaltungen sind Sache des Auftraggebers / Veranstalters.
§ 8 Fotos, Videos von der Veranstaltung
- 8.1. Foto- und Videoaufzeichnungen müssen von uns genehmigt werden.
- 8.2. Aufzeichnungen die durch uns genehmigt von unseren Tänzerinnen und Tänzern während dem Auftritt gemacht wurden, sind der Agentur auf Wunsch unentgeltlich für eigene Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.
- 8.3. Aufzeichnungen jeglicher Art öffentlich freizugeben ist verboten. Zuwiderhandlungen werden straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.